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   BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R   

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https://dejure.org/2013,26251
BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R (https://dejure.org/2013,26251)
BSG, Entscheidung vom 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R (https://dejure.org/2013,26251)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R (https://dejure.org/2013,26251)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 109 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 23.04.2002, § 7 S 1 Nr 1 KHEntgG vom 15.12.2004, § 8 Abs 5 S 1 KHEntgG vom 15.12.2004, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG vom 23.04.2002, § 17b Abs 2 S 1 KHG
    Krankenversicherung - Krankenhausleistung - Abrechnung - Vorliegen von Komplikationen bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer - Nebenwirkungen von Medikamenten - Chemotherapie - Fallzusammenführung nur bei Zusammenhang mit der durchgeführten ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung; Rechtmäßigkeit einer Fallzusammenführung bei durchgeführter Chemotherapie und erneuter stationärer Behandlung wegen Übelkeit und Kreislaufstörungen

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Krankenhausleistung - Abrechnung - Vorliegen von Komplikationen bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer - Nebenwirkungen von Medikamenten - Chemotherapie - Fallzusammenführung nur bei Zusammenhang mit der durchgeführten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung; Rechtmäßigkeit einer Fallzusammenführung bei durchgeführter Chemotherapie und erneuter stationärer Behandlung wegen Übelkeit und Kreislaufstörungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 114, 96
  • NZS 2014, 24
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.07.2012 - B 3 KR 18/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Fallzusammenführung - Wiederaufnahme des

    Auszug aus BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R
    d) Dem Wortsinn nach umfasst der Begriff der Komplikation iS von § 8 Abs. 5 S 2 KHEntgG iVm § 2 Abs. 3 FPV 2007 alle negativen Folgen einer medizinischen Behandlung wie zB Nachblutungen, Hämatome, Thrombosen, Infektionen und auch deren unerwünschte Nebenwirkungen (so bereits Urteil des Senats vom 12.7.2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 = SozR 4-5562 § 8 Nr. 4, RdNr 21, vgl auch RdNr 28) , sofern nur der seit 22.7.2003 geforderte "Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung" gegeben ist.

    Sind demnach mit der Fallpauschale grundsätzlich sogar unvorhersehbare, atypische Komplikationen bis zur oberen Grenzverweildauer abgegolten, so muss dies für absehbare Behandlungsauswirkungen oder sonstige typische Umstände erst recht gelten (ausführlich dazu Urteil des Senats vom 12.7.2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 = SozR 4-5562 § 8 Nr. 4 ; vgl auch die Begründung zu § 8 Abs. 5 S 1 KHEntgG, BT-Drucks 15/994 S 22 Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu -) .

    cc) Gestützt wird diese Auslegung des Komplikationsbegriffs durch die mit Wirkung zum 1.1.2008 vereinbarte Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 3 S 2 FPV 2008; dort heißt es nunmehr: "Eine Zusammenfassung und Neueinstufung wird nicht vorgenommen bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen." Wären die Vereinbarungsparteien davon ausgegangen, dass Nebenwirkungen schon begrifflich nicht von Komplikationen erfasst sind, hätte es dieser zusätzlichen Regelung nicht bedurft (so schon Urteil des Senats vom 12.7.2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 = SozR 4-5562 § 8 Nr. 4, RdNr 28).

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R
    Da die Beklagte sich gegenüber der Klage ausschließlich im Wege der Primäraufrechnung mit einer Gegenforderung verteidigt, steht die Klageforderung (Hauptforderung) selbst außer Streit (stRspr, vgl zB BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, RdNr 6) .

    Denn in dieser Höhe hat sie die stationäre Behandlung der Versicherten J im März/April 2007 ohne Rechtsgrund vergütet, weil der Klägerin insoweit kein Entgeltanspruch zustand (zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bei Überzahlung von Krankenhausentgelten vgl schon BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, RdNr 8 f) .

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R
    Der 9. Senat des BSG spricht von einer Impfkomplikation (im Sinne einer impfbedingten Primärschädigung), wenn es zu einer über die übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung kommt, die bei Dauerhaftigkeit einen Impfschaden darstelle (vgl BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 4 RdNr 36, 38) .
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 4/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - grundrechtsorientierte Leistung

    Die hier einschlägige Regelung über die Fallzusammenführung bestimmt (vgl § 2 Abs. 3 Satz 1 KFPV 2004) : Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts, wieder aufgenommen, hat das Krankenhaus eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale vorzunehmen (vgl zum Begriff der Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung BSGE 111, 200 = SozR 4-5562 § 8 Nr. 4; BSGE 114, 96 = SozR 4-5562 § 8 Nr. 8) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 4 KR 3980/12

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Fallzusammenführung - unvermeidbare

    Ihre Auffassung bestätige das Urteil des BSG vom 18. Juli 2013 (B 3 KR 6/12 R; in juris).

    Der Sachverhalt sei mit dem des Verfahrens B 3 KR 6/12 R (Urteil vom 18. Juli 2013; a.a.O.) nicht vergleichbar, da dort die FPV 2007 heranzuziehen gewesen sei und diese den in die FPV 2008 aufgenommenen § 2 Abs. 3 Satz 2 nicht enthalte.

    Auch aus dem Urteil des BSG vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R - a.a.O. folgt nichts hiervon Abweichendes, nachdem insoweit noch FPV 2007, die den Zusatz in § 2 Abs. 2 Satz 3 noch nicht enthält, maßgebend war.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 KR 1959/14
    Der üblicherweise einem Wort innerhalb eines bestimmten Fachgebiets zugemessene Sinngehalt erschließe sich daneben auch über fachspezifische Zusammenhänge, in denen das Wort mit einer bestimmten Bedeutung Verwendung finde (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R -, in juris).

    Das BSG führe in der Entscheidung vom 18. Juli 2013 (B 3 KR 6/12 R -, a.a.O.) auch Folgendes aus: "Um beachtenswerte Komplikationen im Sinne von § 8 Abs. 5 Satz 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG ) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2007 handelt es sich daher immer schon dann, wenn sie den herkömmlichen Ablauf der Krankheit stören oder nicht schon zu dem normalen Ablauf der Krankheit dazugehören".

    Um beachtenswerte Komplikationen handelt es sich daher immer schon dann, wenn sie den herkömmlichen Ablauf der Krankheit stören oder nicht schon zu dem normalen Ablauf der Krankheit dazugehören (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R -, in juris).

  • SG Rostock, 11.06.2020 - S 17 KR 382/18

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Kodierung -

    Die Beklagte verweist zum Begriff der Komplikation auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Aktenzeichen B 3 KR 6/12 R.

    Besteht also zwischen der eingetretenen Störung des Krankheitsverlaufs und der vom Krankenhaus erbrachten Leistung kein hinreichender Zusammenhang, kommt eine Fallzusammenführung nicht in Betracht" (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R -, BSGE 114, 96-105, SozR 4-5562 § 8 Nr. 8, Rn. 23, juris).

  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Zudem trifft der Vertrag in § 4 auch eine pauschalierende Kostenregelung zu der jedenfalls bis zum Urteil des BSG vom 18. Juli 2013 (Az.: B 3 KR 6/12, BSGE 114, 96) sehr streitigen Frage der Wiederaufnahme in die stationäre Behandlung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2021 - L 9 KR 334/19

    Strahlenbehandlung - Mehrfachkodierung - Zielvolumen - Körpervolumen -

    Der üblicherweise einem Wort innerhalb eines bestimmten Fachgebietes (hier der Medizin) zugemessene Sinngehalt erschließt sich daneben auch über fachspezifische Zusammenhänge, in denen das Wort mit einer bestimmten Bedeutung Verwendung findet (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R).
  • LSG Hamburg, 22.04.2021 - L 1 KR 12/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - multimodale Komplexbehandlung eines

    Der üblicherweise einem Wort innerhalb eines bestimmten Fachgebietes (hier der Medizin) zugemessene Sinngehalt erschließe sich daneben auch über fachspezifische Zusammenhänge, in denen das Wort mit einer bestimmten Bedeutung Verwendung finde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R).
  • LSG Sachsen, 10.09.2014 - L 1 KR 77/09

    Krankenversicherung - Basis-DRG; Behandlungsfall; Beurlaubung; Diagnostik;

    Diese Vorschrift ist schon deshalb nicht anwendbar, weil die Versicherte nicht wegen einer Komplikation wieder aufgenommen wurde (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 6/12 R - juris Rn. 16 ff).
  • SG Hamburg, 19.07.2019 - S 6 KR 1786/15
    Der üblicherweise einem Wort innerhalb eines bestimmten Fachgebietes (hier der Medizin) zugemessene Sinngehalt erschließt sich daneben auch über fachspezifische Zusammenhänge, in denen das Wort mit einer bestimmten Bedeutung Verwendung findet (BSG, Urteil vom 18.07.2013 - B 3 KR 6/12 R).
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